FRAUENARZTPRAXIS JULIA GIESEN

TERMINVEREINBARUNG

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SCHWANGER­SCHAFTS­VORSORGE

Die regelmäßige Schwangerenvorsorge sieht zu Beginn Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen alle 4 Wochen vor und ab der 30. SSW verkürzen sich diese auf alle 2 Wochen zuzüglich der externen Ableitung der kindlichen Herztöne (CTG). In der Schwangerschaft werden drei Basis – Ultraschalluntersuchungen angeboten. Diese werden von den Krankenkassen übernommen. Bei allen drei Ultraschalluntersuchungen wird überprüft,

  • ob sich das Ungeborene altersgerecht entwickelt, 
  • ob es sich um Mehrlinge handelt und 
  • ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.

 

Bei den einzelnen Untersuchungen wird Folgendes untersucht:

1. Screening: 9.-12. Schwangerschaftswoche

 

Der erste Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Es wird geprüft, ob sich die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter eingenistet hat. Es können bereits die Körperlänge und der Durchmesser des Kopfes gemessen werden. Anhand dieser Werte wird die Schwangerschaftswoche und der voraussichtliche Entbindungstermin festgelegt. Auch wird der positive Herzschlag festgestellt und ob es sich um Mehrlinge handelt. 


2. Screening: 19.-22. Schwangerschaftswoche

 

Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Optionen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen:


a) „Basis – Ultraschalluntersuchung“ - Hier werden :

  • Größe von Kopf und Bauch und Länge des Oberschenkelknochens gemessen zur Ermittlung des Gewichtes des Kindes
  • die Position der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt
    Wenn die Plazenta tief sitzt, können bei der weiteren Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig sein.

b) „erweiterte Basis – Ultraschalluntersuchung“ - Hier werden zusätzlich folgende Körperteile untersucht:

  • Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?
  • Hals und Rücken: Sind sie gut entwickelt?
  • Brustkorb: Wie ist das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Ist das Herz auf der linken Seite sichtbar? Schlägt das Herz rhythmisch? Sind die vier Kammern des Herzens ausgebildet?
  • Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen- und Harnblase zu sehen? 

 

3. Screening: 29. – 32. Schwangerschaftswoche

 

Bei dem dritten Basis – Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkel gemessen. Auch die Lage des Kindes und sein Herzschlag werden kontrolliert. 

 

Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten hindeuten oder zu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden.

 

Regelmäßig werden im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge außerdem kontrolliert:

  • Blutdruckmessung
  • Feststellung des Körpergewichtes
  • Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß und Zucker
  • Hämoglobinbestimmung
  • Blutgruppenbestimmung (wenn nicht bekannt)
  • Suchtest auf Antikörper
  • Immunitätsbestimmung gegen Röteln oder Nachweis von 2 Impfungen gegen Röteln im Impfausweis
  • HIV-Test mit Einverständnis der Schwangeren
  • Ausschluss Syphilis im Serum
  • Suchtest auf Schwangerendiabetes ab der 24. SSW
  • Infektionsdiagnostik in der Schwangerschaft
  • Test auf Hepatitis B ab 35. SSW

 

Zusätzliche Leistungen der Infektionsdiagnostik in der Schwangerschaft können je nach individueller Situation empfehlenswert sein (diese werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen): 

  • Test auf Toxoplasmose
  • Test auf Zytomegalieviren (CMV)
  • Test auf Ringelröteln (Parvoviren)
  • Vaginaler Abstrich auf ß-Streptokokken 

 

Ich arbeite in meiner Praxis mit einem hochmodernen Ultraschallgerät. Daher können Sie neben den festgesetzten Vorsorgeuntersuchungen auch zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und Ihre Schwangerenbetreuung ergänzen. 

 

Somit sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft jederzeit möglich wie zum Beispiel biete ich Ihnen auch 3D / 4D Untersuchungen sowie Doppler-und Farbdoppleruntersuchungen an. 

Die Kosten hierfür werden aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.