Die regelmäßige Schwangerenvorsorge sieht zu Beginn Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen alle 4 Wochen vor und ab der 30. SSW verkürzen sich diese auf alle 2 Wochen zuzüglich der externen Ableitung der kindlichen Herztöne (CTG). In der Schwangerschaft werden drei Basis – Ultraschalluntersuchungen angeboten. Diese werden von den Krankenkassen übernommen. Bei allen drei Ultraschalluntersuchungen wird überprüft,
Bei den einzelnen Untersuchungen wird Folgendes untersucht:
1. Screening: 9.-12. Schwangerschaftswoche
Der erste Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Es wird geprüft, ob sich die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter eingenistet hat. Es können bereits die Körperlänge und der Durchmesser des Kopfes gemessen werden. Anhand dieser Werte wird die Schwangerschaftswoche und der voraussichtliche Entbindungstermin festgelegt. Auch wird der positive Herzschlag festgestellt und ob es sich um Mehrlinge handelt.
2. Screening: 19.-22. Schwangerschaftswoche
Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Optionen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen:
a) „Basis – Ultraschalluntersuchung“ - Hier werden :
b) „erweiterte Basis – Ultraschalluntersuchung“ - Hier werden zusätzlich folgende Körperteile untersucht:
3. Screening: 29. – 32. Schwangerschaftswoche
Bei dem dritten Basis – Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkel gemessen. Auch die Lage des Kindes und sein Herzschlag werden kontrolliert.
Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten hindeuten oder zu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden.
Regelmäßig werden im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge außerdem kontrolliert:
Zusätzliche Leistungen der Infektionsdiagnostik in der Schwangerschaft können je nach individueller Situation empfehlenswert sein (diese werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen):
Ich arbeite in meiner Praxis mit einem hochmodernen Ultraschallgerät. Daher können Sie neben den festgesetzten Vorsorgeuntersuchungen auch zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und Ihre Schwangerenbetreuung ergänzen.
Somit sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft jederzeit möglich wie zum Beispiel biete ich Ihnen auch 3D / 4D Untersuchungen sowie Doppler-und Farbdoppleruntersuchungen an.
Die Kosten hierfür werden aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.